
Rechtsgebiete
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere:
- Verkehrsrecht, Straf- und Bußgeldverfahren
- Versicherungsrecht
- Arbeitsrecht
- Familien-/Erbrecht
- Miet-/Pachtrecht
- Privat- und Regelinsolvenz
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht normiert die rechtlichen Bedingungen unserer Moblität. Damit gehört es zu den zentralen und konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Die für den Lebensalltag überragende Bedeutung des Verkehrsrechts wird in besonderem Maße in den fahrerlaubnisrelevanten Verfahren sichtbar. Der Führerschein ist für viele Bürger Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Zugleich ist die Fahrerlaubnis gewissermaßen Bedingung eines auf persönlicher Mobilität basierenden Lebensentwurfes.
Dem gegenüber gilt – auch unter vielen Juristen – das Verkehrsrecht noch immer vielfach als Fach für den "Allgemeinanwalt". In Wahrheit ist gerade auf dem Gebiet des Verkehrsrechts Spezialwissen erforderlich, ohne das regelmäßig eine sachgerechte, geschweige denn optimale Vertretung schlicht unmöglich ist. Dies gilt umsomehr, als auf der "Gegenseite", den Bußgeld- oder Fahrerlaubnisbehörden, der Strafjustiz und Versicherungen, ebenfalls "Spezialisten" am Werk sind.
Bußgeldverfahren
Bei Bußgeldverfahren steht zurecht nur selten die Höhe des Bußgeldes im Mittelpunkt des Interesses. Es geht vielmehr um die ungleich schwerer wiegenden fahrerlaubnisrelevanten "Nebenfolgen"; die Verhinderung von Fahrverbot und/oder weiteren Punkten im Flensburger Register.
Die Möglichkeiten der Verteidigung gegen missliebige Bußgeldbescheide vorzugehen sind vielfältig und – aufs Ganze gesehen – erfreulich erfolgsversprechend. Entsprechend haben die jeweiligen Ausgangsbescheide nach meiner Erfahrung bei guter Verteidigung in der Mehrzahl der Fälle keinen Bestand.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Die Sozialversicherung ist – soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht – öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden. Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitgehend im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Im bürgerlichen Recht findet sich als typenbestimmendes Element noch der Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB), der allerdings nur auf wenige Versicherungsverträge Anwendung finden könnte (z.B. Lebensversicherungen). Typischerweise wird durch den Versicherungsvertrag der Versicherte verpflichtet, Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadenseintritts die Regulierung übernimmt (Umlageverfahren). Typisch ist ferner die begrenzte Übernahme von Schadensfällen durch den Versicherer. Im Interesse des Solidarprinzips muss der Versicherer Moral Hazards ausschließen, d.h. die Schadensvermeidung durch den Versicherten anstreben. Schadensfälle, die durch Kollusion oder missbräuchliche Schadensherbeiführung entstehen, führen in der Regel zum Ausschluss der Leistungspflicht. Z.T. sind diese nach deutschem Recht auch als Versicherungsbetrug bzw. Versicherungsmissbrauch (§ 263 und § 265 StGB) strafbewehrt.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet geprägt durch kurze Fristen. Wer mit dem Gedanken spielt eine Kündigung, Abmahnung oder sonstige arbeitsrechtliche Entscheidung überprüfen zu lassen oder anzugreifen, sollte sich daher möglichst schnell fachanwaltlich beraten lassen. Dies gilt umso mehr, als die Kosten der anwaltlichen Erstberatung hier in der Regel kaum von Gewicht sind.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
Familienrecht
Die Ausgangslage der anwaltlichen Beratung im Familienrecht ist, wie in keinem anderen Rechtsgebiet, durch die persönliche Beziehung der Parteien geprägt. Die Lösung familienrechtlicher Konflikte erfordert daher zweifelsohne die Bereitschaft und Fähigkeit die familieräre Konfliktsituation zu verstehen. Ebenso wichtig ist indes auch die zumeist komplexe Konfliktlage auf das rechtlich relevante zu reduzieren.
Das Familienrecht ist im IV Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Es umfasst neben den Bereichen der Ehe und Verwandtschaft, auch die bereiche Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft.
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Das Erbrecht ist naturbedingt für jeden von uns irgendwann von Bedeutung – ob als Erbe oder als Erblasser.
Zu Lebzeiten die richtigen Entscheidungen zu treffen und diese rechtlich hinreichend zu manifestieren, ist zum einen, je nach Selbstverständnis des Erblassers, von grundlegender und zudem endgültiger Bedeutung. Zum anderen aber kann ein nicht hinreichend rechtskonform formulierter letzter Wille eines Erblassers für die Erben mitunter von höchst problematischer Relevanz sein.
Im Erbfall, d.h. im Todesfall, gilt es für die Erben die Rechtslage und insbesondere auch die Vermögenslage zeitnah zu prüfen, um über Annahme oder Ausschlagung des Erbes zu entscheiden und sich der Rechtsfolgen dessen bewusst zu sein
Miet- und Pachtrecht
Das Miet- und Pachtrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und Grundstücksnutzern. Die jeweiligen rechtlichen Erfordernisse richten sich dabei nach der Art der Immobilie sowie der Art der Nutzung.
Mietvertrag
Bereits bei Abschluss des Mietvertrages können die Probleme beginnen. Sind in dem Mietvertrag die wesentlichen Punkte geregelt, was ist mit Schönheitsreparaturen und welche Kosten sind vom Mieter zu tragen? Dies stellt für den Mieter in der Regel kein Problem dar, da dieser bei Auszug bzw. Rückgabe des Mietobjektes die Unwirksamkeit der Regelung geltend machen wird. Der Vermieter steht dann vor der Frage, lohnt sich ein Prozess oder bleibe ich auf den Renovierungskosten sitzen.
Auch die Nebenkostenabrechnungen sind immer wieder Gegenstand zahlreicher Verfahren vor den Instanzgerichten Dabei haben die Mieter zumeist gute Erfolgsaussichten. In den Nebenkostenabrechnungen sind oft Kosten enthalten, die nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Ebenso sind die Verteilungsschlüssel nicht zutreffend angegeben. Viele Vermieter legen bei der Erteilung der Nebenkostenabrechnung eine Auskunft aus dem Melderegister zugrunde. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings nicht zulässig
Pachtvertrag
Auf Pachtverträge sind grundsätzlich die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anwendbar.
Besonderheiten bestehen dann, wenn ein Grundstück mit Inventar verpachtet wird. Unter Inventar versteht man die Gesamtheit der Sachen, die in einem räumlichen Verhältnis zum Grundstück stehen und dazu bestimmt sind, das Grundstück entsprechend seinem wirtschaftlichen Zweck zu nutzen (bei einer Kneipe als Pachtobjekt ist dies z.B. die Tresenanlage).
Hierbei ist zu beachten, dass dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke obliegt. Der Verpächter hat dagegen die Pflicht, sie zu ersetzen, falls sie zufällig, also nicht aufgrund eines Verschuldens des Pächters, untergehen, z.B. wenn sie zerstört werden.Diese Pflicht kann allerdings vertraglich wirksam abbedungen werden. Eine weitere Besonderheit ist in der gesetzlichen Kündigungsfrist zu erblicken.
Fehlt es an einer Regelung über die Pachtzeit, so kann nur zum Schluss eines Pachtjahres gekündigt werden, und zwar spätestens am dritten Werktag des halben Jahres, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.